Zuordnungswerte der DepV (Deponie-Verordnung) (Zuordnungswerte DepV vom 27.04.2009, zuletzt geändert durch Art. 5, Abs. 28 G v. 24.02.2012) Parameter Einheit Ergebnis DK 0 DK I DK II DK II Zuordnungswerte der DepV (Deponie-Verordnung) (Zuordnungswerte DepV vom 27.04.2009, zuletzt geändert durch Art. 5, Abs. 28 G v. 24.02.2012 mit Ergänzungen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt vom Januar 2013) Parameter Einheit Ergebnis DK 0 DK I DK II DK III Feststoff Glühverlust1) % ≤3 ≤32)4)6) ≤52)4)6) ≤102)4)6 Die Zuordnungswerte in Abhängigkeit von der Deponieklasse finden sich in Tabelle 2, Anhang 3 der Deponieverordnung
3 Zuordnungswerte in mg/kg anloog der Inputkriterien für die extrahierbaren lipophilen Stoffe der jeweiligen Deponieklasse (0,4% bei DK I und 0,8% bei DK II) 4 Richtwerte auf der Grundlage des StMUGV-Schreibens vom 16.08.2004 zum Vollzug der EU-Verordnung vom 29.04.2004 über persistente organische Schadstoffe (POP), siehe auch Protokoll Nr. 6 zu
sind die Zuordnungswerte der Tabelle 2 einzuhalten. Abweichend von Satz 1 dürfen Abfälle und Deponieersatzbaustoffe im Einzelfall mit Zustimmung der zuständigen Behörde auch bei Überschreitung einzelner Zuordnungswerte abgelagert oder eingesetzt werden, wenn der Deponiebetreiber nachweist, dass das Woh Verordnung über Deponien und Langzeitlager zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPU 3) Zuordnungswerte in mg/kg TM analog der Inputkriterien für die extrahierbaren lipophilen Stoffe der jeweiligen Deponieklasse (0,4 Masse% TM bei DK I und 0,8 Masse% TM bei DK II). 4) Richtwerte auf Grundlage des StMUGV-Schreibens vom 16.08.2004 zum Vollzug der EU-Verordnung vom 29.04.2004 über persistente organische Schadstoffe (POP)
Mit der Deponieverordnung werden auch europaweite Vorgaben, wie die EG-Deponierichtlinie (1999/31/EG), die EU-Quecksilber-Richtlinie und die EU-Industrieemissionsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt Für einige Parameter gibt es in der DepV (Deponie-Verordnung) keine Zuordnungswerte. Diese werden durch die Bundesländer ergänzt und sind dort zu berücksichtigen. Dies betrifft in Bayern die Parameter . Analyse von Boden und mineralischen Abfall nach LAGA und Deponieverordnung. ALOOSTA Karriere Die Umweltlabore der AGROLAB GROUP bieten ein breites Spektrum im Bereich instrumenteller Analytik organischer und anorganischer Schadstoffe, sowie nasschemischer Methoden. Dazu steht ein. Deponieverordnung (DepV) Verordnung über Deponien und Langzeitlager Ausfertigungsdatum: 27.04.2009 Anhang 3 DepV Zulässigkeits- und Zuordnungskriterien (zu § 2 Nummer 5 bis 9, 23 bis 26, 36, § 6 Absatz 2 bis 5, § 8 Absatz 1, 3, 5 und 8, § 14 Absatz 3, den §§ 15, 23, 25 Absatz 1 Umsetzung der Deponieverordnung (DepV); Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen In der großen Dienstbesprechung Abfallwirtschaft am 03.11.2009 und in einem vertiefen-den Gespräch mit Vertretern des Arbeitskreises der Deponiebetreiber am 26.02.2010 wurden Problemstellungen benannt, bei denen aus Sicht der Deponiebetreiber ein Bedarf an Hinweisen zur einheitlichen Umsetzung.
Neue Regelungen der Deponieverordnung Die am 1. August 2002 in Kraft getretene Deponieverordnung (DepV) [20] soll gemeinsam mit der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) [21] die Europäische Deponierichtlinie (EU- RL) [22] in deutsches Recht umsetzen. Die Deponieverordnung wurde dabei nach dem Prin-zip erarbeitet, nur solche Regelungen zu treffen, - die nicht bereits in der AbfAblV [21. (Deponieverordnung - DepV) - Auszug - Anhang 3 Zulässigkeits- und Zuordnungskriterien 1. 2. Zuordnungskriterien für Deponien der Klasse 0, I, II oder III Bei der Zuordnung von Abfällen und von Deponieersatzbaustoffen zu Deponien oder Deponieabschnitten der Klasse 0, I, II oder III sind die Zuordnungswerte der Tabelle 2 einzuhalten. Abweichend von Satz 1 dürfen Abfälle und. Deponien der Deponieklasse 0 müssen eine geologische Barriere von mindestens einem Meter Dicke sowie eine mineralische Entwässerungsschicht von 0,3 Metern Dicke haben. Oberirdische Deponie für Inertabfälle, die die Zuordnungswerte der Deponieklasse 0 nach Anhang 3 der Deponieverordnung einhalten Nr. 2 der Deponieverordnung vom 24. Juli 2002 (BGBl. I S. 2807), die dem Ausgleich von Unebenheiten an der Oberfläche der abgelagerten Abfälle sowie zugleich als Tragschicht der übrigen Oberflächenabdichtungs-komponenten dient; 2. Deponieersatzbaustoff: für Maßnahmen nach § 4 auf oberirdischen Deponien a) unmittelbar und unvermischt eingesetzte Abfälle sowie b) unter Verwendung von.
Analytik nach Deponieverordnung Die Abfallablagerungsverordnung (AbfAbIV) stellt die Umsetzung der TA Siedlungsabfall (3. allg. Verwaltungsvorschriften zum Abfallgesetz vom 14.05.1993) dar. Diese Verordnung gilt für die Ablagerung von Siedlungsabfällen und Abfällen, die wie Siedlungsabfälle entsorgt werden können. Siedlungsabfälle und Abfälle dürfen nur auf Deponien oder. Vergleich/Gegenüberstellung aller Änderungen DepV Deponieverordnung vom 04.07.2020 durch Artikel 2 der Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung und der Deponieverordnung Zuordnungswerte zu, wenn nachgewiesen wird, daß das Wohl der Allgemeinheit nicht gefährdet wird. Insbesondere wird bei einem Überschreiten der Zuordnungs-werte für den organischen Anteil des Trockenrückstandes (Glühverlust bzw. organischer Kohlenstoffgehalt) gefordert, daß nachgewiesen wird, daß diese Überschreitung der Zuordnungswerte nicht auf biologisch abbaubares Material.
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 7 der Deponieverordnung vom 27.04.2009 (DepV) dürfen Abfälle, die in Anhang V der POP-VO aufgeführt sind und die unteren Zuordnungswerte nach Anhang IV die-ser Verordnung überschreiten nicht auf oberirdischen Deponien abgelagert werden. Weiterhin dürfen auch andere Abfälle, bei denen auf Grund der Herkunft oder Beschaffenheit durch die Ablagerung wegen ihres. Hierfür gelten die Zuordnungswerte der DepV, welche die Deponieklassen DK 0 (Erdaushubdeponie), DK I, DK II und DK III (Sondermülldeponie) unterscheidet. In der folgenden Tabelle sind die in Rheinland-Pfalz gültigen Zuordnungswerte aufgeführt, welche sich im wesentlichen an den Werten der LAGA 20 Tab. II.1.4-5 und Tab. II.1.4-6 (1997) für Bauschutt und der LAGA 20 TR Boden (2004. Deponieverordnung. Die technischen Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Deponien sind in der bundesweiten Deponieverordnung vom 27.04.2009 geregelt, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 27.09.2017 geändert worden ist. Mit der Deponieverordnung werden auch europaweite Vorgaben, wie die EG-Deponierichtlinie (1999/31/EG), die EU-Quecksilber-Richtlinie und die EU. Die Bestimmung aller Zuordnungswerte nach Anhang 3 Nummer 2 DepV hat aus einem Eluat bei jeweils konstantem pH-Wert 4 und 11 nach Anhang 4 Nummer 3.2.1.2 DepV, d.h. nach den Vorgaben der LAGA Richtlinie EW 98, Kap. 5, zu erfolgen (pH-stat-Verfahren). Die Be-stimmung des pH-Wertes selbst hat vor dieser (nach EW 98 vorzunehmenden) Einstellung des pH-Wertes zu erfolgen. Zugesetzte Stoffe i. S. v. Handlich und praktisch ist der von der REMEX Mineralstoff GmbH entwickelte pp.deponie-Schieber. Er fasst die Zuordnungswerte der Deponieverordnung (DepV) und der Technischen Regeln Boden (TR Boden) der LAGA M20 übersichtlich zusammen. Die Daten, die sonst umfangreichen Tabellen entnommen werden müssen, sind damit jederzeit griffbereit
- Zuordnungswerte nach Deponieverordnung - Parameter DK 0 DK I DK II DK III TOC (%) 1 1 3 6 Glühverlust (%) 3 3 5 10 DOC (mg/l) 50 50 80 100 Arsen (mg/l) 0,05 0,2 0,2 2,5 Blei (mg/l) 0,05 0,2 1 5 Cadmium (mg/l) 0,004 0,005 0,1 4 Chlorid (mg/l) 80 1.500 1.500 2.500 Sulfat (mg/l) 100 2.000 2.000 5.000 Zuordnungskriterien: Zuordnungswerte unter Berücksichtigung von ggf. bestehenden. Übersicht über die Zuordnungswerte: TR Boden der LAGA M 20, Deponieverordnung (laminierte Klappkarte) Textsammlung Landesrecht: Nds. Abfallgesetz, Andienungsverordnung, Zuständigkeitsverordnung, Gebührenordnung: Textsammlung Bundesrecht: KrWG, AVV, NachwV, Anzeige- und Erlaubnisverordnung: Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Abfallwirtschaftsplan Niedersachsen: Teilplan Sonderabfälle.
Deponieverordnung durch Aufnahme einer Gleichwertigkeitsklausel für Erzeugnisse für Deponieabdichtungssysteme aus anderen Mitgliedstaaten an Anforderungen des Binnenmarktes und die Warenverkehrsfreiheit angepasst. Wesentliches Ziel der Zweiten Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung ist die Anpassung des nationalen Deponierechts an die durch die EU-Queck- silberverbots-Verordnung. Deponieverordnung (Übernahme von EU) 7. die Zuordnungswerte, i.d.R. Tabellenwert Überschreitung der Zuordnungswerte bedarf i.d.R. einer Zustimmung der Behörde (3-fach Regel, Fn. 2, 9 + 10) oder Zuordnungswert wird über Fn ausgesetzt, alternativ erfüllt, unter Bedingungen angehoben . AQS Jahrestagung 31.03.2011 Folie Nr. 17 DepV - Beurteilung Ablagerbarkeit Bewertung der Messergebnisse. Zuordnungswerte unter Einbeziehung der Fußnoten nach Anhang 3 Nummer 2 Tabelle 2 bei Anwendung des Eingangstextes von Anhang 3 Nummer 2. › zum Seitenbeginn /Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/DepV - Deponieverordnung/§§ 1 - 2, Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Gemäß Deponieverordnung (DepV) [1] dürfen im Einzelfall Abfälle auch bei Überschreitung einzelner Zuordnungswerte abgelagert oder eingesetzt werden, wenn der Deponiebetreiber den Nachweis führt, dass das Wohl der Allgemeinheit, gemessen an den Anforderungen der DepV, nicht beeinträchtigt wird[ 2] Inertabfalldeponien nach Deponieverordnung (DepV) sowie Anpassung und Abschluss bestehender Bauschuttdeponien LfU - Merkblatt für Errichtung, Betrieb und Überwachung von Deponien der DK 0 - Inertabfalldeponien sowie Anpassung und Abschluss bestehender Bauschuttdeponien; Slg Wasser - Merkblatt Nr. 3.6/3, Stand 25. Juli 2007 Seite 1 von 15 . Bayer. Landesamt für Umwelt LfU - Merkblatt. Seit der ersten Veröffentlichung im Jahr 2015 wurde er zahlreich bestellt und ist jetzt wieder verfügbar - der von der REMEX Mineralstoff GmbH entwickelte pp.deponie®-Schieber. Handlich und praktisch fasst er die Zuordnungswerte der Deponieverordnung (DepV) und der Technischen Regeln Boden (TR Boden) der LAGA M20 übersichtlich zusammen Zuordnungswerte zulässig. Abfälle, bei denen aufgrund der Herkunft oder Beschaffenheit durch die Ablagerung wegen ihres Gehaltes an langlebigen oder bioakkumulierbaren toxischen Stoffen eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu besorgen ist, sind grundsätzlich nicht einer oberirdischen Deponie zuzuordnen. Asbesthaltige Abfälle sind gesondert abzulagern. Die Anforderungen des. Zuordnungswerte gemäß Deponieverordnung (DepV) Anhang 3, Tab. 2, Spalte 6 sowie Zuordnungswerte / Untersuchungsparameter gemäß LUWG für Boden und Bauschutt in Ergänzung der DepV Nr. Parameter ** Zuordnungswerte Ist-Wert ) ≤≤≤≤) ∗∗∗∗ ≤≤â‰
(Deponieverordnung - DepV) vom 27. April 2009 (BGBl. I S. 900), die durch Artikel 7 der Verordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465) geändert worden ist, einhalten. Bei Anlieferungen zur Deponie Pollanten sind auch die Zuordnungswerte des Leitfadens zu den Eckpunkte Vor der Annahme auf der Zentraldeponie Hubbelrath hat der Abfallerzeuger bei der Eingangskontrolle eine Deklarationsanalyse nach Deponieverordnung einzureichen. Wenn die Zuordnungswerte eingehalten werden, wird eine Annahmeerklärung ausgesprochen und der Abfall darf angeliefert werden Zuordnungswerte laut Deponieverordnung und Handlungshilfe des Umweltministeriums BW über die Ablagerbarkeit von organischen Schadstoffen Nr. Parameter Maßeinheit DK 0 DK I DK II 1 Organischer Anteil des Trockenrückstandes der Originalsubstanz 1.01 Glühverlust Masse% ≤ 3 ≤ 3 ≤ 5 1.02 TOC Masse% ≤ 1 ≤ 1 ≤ 3 2 Feststoffkriterien 2.01 Summe BTEX mg/kg TM ≤ 6 ≤ 6 ≤ 6 2.02 PCB.
Für die Beseitigung auf Deponien gelten darüber hinaus die Vorgaben der Deponieverordnung (DepV). Die Deponien im Raum Rastatt/ Baden-Baden erfüllen diese Randbedingung derzeit nicht. An Lösungen wird gearbeitet. Bis die Bedingungen erfüllt sind, kann eine Deponierung von PFC-haltigem Bodenaushub im Raum Rastatt/ Baden-Baden nicht erfolgen. Vorübergehende Lagerung . Die zeitweilige. Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums Baden-Württemberg für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial Vom 14. März 2007 - Az.: 25-8980.08M20 Land/3
Juli 2009 in Kraft getretenen Deponieverordnung errichtet, betrieben und überwacht. Es werden fünf Deponieklassen unterschieden, die verschiedene Anforderungen an den Betrieb, die Stilllegung und Nachsorge festlegen. Je nach Abfallschlüssel werden Bau- und Abbruchabfälle bestimmten Deponieklassen zugeordnet. Die Deponieklassen 0 - III sind Oberirdische Deponien. Bauschuttentsorgung. Die Deponieverordnung vom 27. April 2009 regelt abschließend die Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung und Nachsorge von Deponien. Seit dem 1. Juni 2005 dürfen auf Deponien nur noch solche Abfälle abgelagert werden, die die gesetzlichen Zuordnungskriterien einhalten. Für Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfall ist somit seit diesem Datum eine direkte.
Was wird geregelt? Die DepV stellt Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb, die Überwachung und Kontrolle sowie die Stillegung und Nachsorge von Deponien der Klassen 0 (Früher Bauschuttdeponie - jetzt Inertabfalldeponie), III (Sonderabfalldeponie) und IV (Untertagedeponie) und regelt die Zuordnungswerte für diese Deponien.. Weiterhin sind Anforderungen an Langzeitlager für Abfälle. Auf der Deponie können sowohl gefährliche als auch nicht gefährliche Abfälle angenommen werden, sofern die Zuordnungswerte der Deponieverordnung für die Deponieklasse II eingehalten werden. Das Deponiegas wird in 164 Gasbrunnen gesammelt und direkt vor Ort in Blockheizkraftwerken verwertet. Die entstehende Wärme wird als Prozesswärme beziehungsweise zur Heizung der am Standort.
LAGA - Zuordnungswerte für Boden Zuordungswerte im Feststoff Parameter Einheit Z 0 Z 1.1 Z 1.2 Z 2 pH-Wert 5,5-8 5,5-8 5,0-9 EOX mg/kg 1 3 10 15 Kohlenwasserstoffe mg/kg 100 300 500 1.000 Σ BTEX mg/kg <1 1 3 5 Σ LHKW mg/kg <1 1 3 5 Σ PAK n. EPA mg/kg 1 5 15 20 Σ PCB (Congenere nach DIN 51527 mg/kg 0,02 0,1 0,5 1 Arsen mg/kg 20 30 50 150 Blei mg/kg 100 200 300 1.000 Cadmium mg/kg 0,6 1 3. 6.2 Zuordnungswerte für die Verwertung 6.3 Öffnungsklausel 7 Qualitätssicherung 7.1 Allgemeines 7.2 Qualitätssicherung bei Technischen Bauwerken 8 Dokumentation 9 Schlussbestimmungen Anlage Stammdatenblatt, Abschnitt 1 bis 3 1 Anwendungsbereich Diese Verwaltungsvorschrift gilt für Bodenmaterial, das als Abfall gem. § 3 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) einzustufen. Sie wurde in ihren ersten Entwürfen noch als integrierte Deponieverordnung • Die Zuordnungswerte der DeponieverwertungsV für den Einsatz von Abfällen bei der Errichtung von Abdichtungssystemen werden beibehalten. • Die bisherige Möglichkeit, Abfälle zur Verwertung mehr als drei Jahre zu lagern wurde gestrichen. • Betriebene oder in der Stilllegungsphase befindliche Deponien. Feststoff-Zuordnungswerte Deponieverordnung Anhang 3, Tab. 2, Nr. 1 (Organischer Anteil der Orginalsubstanz) und Nr. 2 (Feststoffkriterien) Be-wertung Deponie-klasse Misch-probe Zusam-men-setzung mg/kg Feststoffkriterien Entnahme-tiefe mg/kg 4: Geologische Barriere 9: Rekultivierungsschicht > Zuordnungswert 4 / 9 Mischprobe Massen- strom Deponieklasse 1 < 6000 Deponieklasse 2. Mit der Novellierung der Deponieverordnung, die zum 1. ÂDezember in Kraft tritt, wurden zumindest die Schlupflöcher gestopft, um Abfälle auf Deponien zu bringen, die erst dort stabilisieren sollen. Dazu wird in Paragraf 6 konkretisiert, dass vollständig stabilisierte Abfälle auf Deponien oder Deponieabschnitten nur abgelagert werden dürfen, wenn alle Zuordnungswerte des.
Anlage 3: Zuordnungswerte Feststoff Anlage 4: Auslseschwellenwerte Grundwasser Anlage 5: Organik- und Humusgehalte Anlage 6: Hydrogeologische und wasserwirtschaftliche Gesamtbewertung des Standortes Anlage 7: Verfahren zur Ermittlung der Schutzfunktion der Deckschichten in Anlehnung an Hölting et al. (1995) Anlage 8a: Standortkategorien Anlage 8b: Eignungsuntersuchungen, Einbauvorgaben und. Deponieverordnung nicht amtliche konsolidierte Fassung (Änderungen zur Umsetzung der Deponierichtlinie und der EU-Quecksilberverordnung der Europäischen Union) Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV) I n h a l t s ü b e r s i c h t Teil 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen Teil 2 Errichtung, Betrieb, Stilllegung und. 6.9 Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV) zur Fussnote [1] zur Fussnote [2] 56. EL Juli 2009 Vom 27. April 2009 (BGBl. I 900) Teil 1. Allgemeine Bestimmungen § 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für 1.die Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung und die Nachsorge von Deponien, 2.die Behandlung von Abfällen zum Zwecke der Ablagerung auf Deponien. Die Neufassung schließt die Neuregelungen der Deponieverordnung von 2009, der TRGS 519 (Asbest-Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) von Januar 2007 sowie der AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) mit ein. Ebenfalls angepasst wurde die Zuordnung einzelner Abfälle zu Abfallschlüsseln im Anhang 1, insbesondere an die grundlegende herkunftsbezogene Systematik der AVV. Letzterer. In Anhang 3 Satz 1 wurden werden die Wörter 0 oder III durch die Wörter 0, III oder IV in anderen Gesteinen als Salzgestein ersetzt, mit Wirkung vom 25.08.04, durch Art.2 Nr.2 b) der Verordnung zur Änderung der Versatzverordnung und zur Zweiten Änderung der Deponieverordnung vom 12.08.04 (BGBl_I_04,2190
Detailinformation über REMEX Solutions als Download - sei es granova HMVA, remexit RC-Baustoffe oder die Entsorgungskonzepte ts.verwertung und pp.deponie Deponieverordnung ist auch eine Reduktion des Parameterumfangs auf identifizierte Verdachtsparameter zulässig. In Gebieten mit geogen erhöhten Schadstoffgehalten können unter Berücksichtigung der Sonderregelung des § 9 Abs. 2 und Abs. 3 BBodschV für entsprechende Parameter erhöhte Zuordnungswerte festgelegt werden. Das Vorliegen einer geogenen Belastung wird stets im Rahmen des. oder 4 der Deponieverordnung oder § 3 oder § 4 des Abfallablagerungsverordnung einhalten ( 6 ) ( 6 )5) ( 7 ) ( 8 ) 3.3 Einsatz auf Deponien oder Monodeponien, die nicht die Anforderungen nach Nummer 4.1, aber mindestens die Anforderungen nach Nummer 11 der TA Abfall oder nach Nummer 11 der TA Siedlungsabfall einhalte Einzelne, dem BUND vorliegende Prüfberichte bestätigen die Überschreitung einzelner Zuordnungswerte. Zwar lässt die Deponieverordnung für Monodeponien Ausnahmen zu, aus Gründen der Umweltvorsorge halten wir diese aber für nicht gerechtfertigt. Waren die KWR-Deponien gemäß der ursprünglichen Genehmigungen allein für wenige Abfallarten genehmigt (Kraftwerksaschen, REA-Gips), so. Handlich und praktisch ist der Deponieschieber mit den Zuordnungswerten der Deponieverordnung und den Technischen Regeln Boden der LAGA M20. Zur Online-Version Zum Bestellformular. ts.verwertung-Maßstab. Das Lineal, das zum Maßstab wird. Falten und überall hin mitnehmen. Zum Bestellformular . Sonderdrucke. Relevante Veröffentlichungen in der Fachpresse, die wir für die Verteilung an.
Seit der ersten Veröffentlichung im Jahr 2015 wurde er zahlreich bestellt und ist jetzt wieder verfügbar: der von der Remex Mineralstoff GmbH entwickelte pp.deponie-Schieber. Handlich und praktisch fasst er die Zuordnungswerte der Deponieverordnung (DepV) und der Technischen Regeln Boden (TR Boden) der LAGA M20 übersichtlich zusammen. Die Daten, die sonst umfangreichen Tabellen entnommen. Deponieverordnung (Auszug) Anhang 3: Zulässigkeits- und Zuordnungskriterien Hier: Zuordnungskriterien für die Entsorgungsanlage Deponie Hängelsberge Magdeburg Bei der Zuordnung von Abfällen und von Deponieersatzbaustoffen zu Deponien Oder Deponieabschnitten der Klasse O, l, Il Oder Ill Sind die Zuordnungswerte der Tabelle 2 einzuhalten. Abweichend von Satz 1 dürfen Abfälle und. (Deponieverordnung - DepV) Vom 27. April 2009 (BGBl. I, Nr. 22, S. 900) in Kraft getreten am 16. Juli 2009 Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen Teil 2 Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge von Deponien § 3 Errichtung § 4 Organisation und Personal § 5 Inbetriebnahme § 6 Voraussetzungen für die Ablagerung § 7 Nicht. Zuordnungswerte Boden LAGA M 20 Stand: 2017-01 GUBD •Geo -, Umwelt und Baudienstleistungen • Regensburger Str. 334a • D-90480 Nürnberg Tel.: +49-911 14886949 •info@gubd.de •GUBD.de Seite 1 von 3 Zuordnungswerte für Boden der LAGA M 20 (Zuordnungswerte Feststoff und Eluat für Boden gem. Tab. II.1.2-2 u. Tab. II.1.2-3, LAGA M20 v. 06.11.2003 - TR Boden der LAGA M20.